Wie werde ich Segelflieger ?
Segelflugausbildung
Motorflugausbildung

Ausbildung zum Segelflugzeugführer

Ausbildung zum Segelflugzeugführer

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung findet im Winter- halbjahr statt. Der Unterricht in den Lehrfragen:

- Navigation
- Luftrecht
- Technik
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen

umfaßt insgesamt 60 Stunden à 45 Minuten und wird mit einer klubinternen Theorieprüfung abgeschlossen und ist für Klubmitglieder kostenlos.
Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für das spätere Ablegen der theoretischen Prüfung zum Erwerb der Privat Piloten Lizenz (PPL-C) bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

BZF II - Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (nur für den Sprechfunk in Deutsch)

Desweiteren ist der Erwerb des BZF II notwendig.
Hierzu wird in aller Regel ein Lehrgang am Flugplatz Auerbach von einem Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung durchgeführt, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Kosten für den Lehrgang und für die Prüfung müssen von den Teilnehmern getragen werden.



Flugplatz Ausbildung







Erste Hilfe-Kurs

Erste Hilfe Kurse für Sofortmaßnahmen am Unfallort bietet jede DRK Dienststelle an. Der entsprechende Nachweis über den Besuch eines solchen "Erste Hilfe" Kurses ist individuell zu erbringen.

Praktische Ausbildung

Die flugpragtische Ausbildung erfolgt auf ein- und doppelsitzigen Flugzeugen in drei Ausbildungsabschnitten und wird durch insgesamt 9 Fluglehrer betreut.
Jeder Ausbildungsabschnitt wird durch drei Prüfungsflüge beendet.

1. Ausbildungsabschnitt

Zunächst werden ca. 50-60 Starts mit Fluglehrer auf einem doppelsitzigen Ausbildungsflugzeug durchgeführt.
Der Flugschüler erlernt das sichere Steuern, Starten und Landen des Flugzeuges. Dazu wird auch das Verhalten in Gefahrenzuständen geschult.
Die Ausbildung erfolgt sowohl an der Winde (Windenschleppstart) als auch hinter einen Schleppflugzeug (Flugzeugschleppstart).Der erste Ausbildungsabschnitt wird letztendlich mit den ersten drei Alleinflügen des Flugschülers (A-Prüfung) beendet.







2. und 3. Ausbildungsanschritt

Der Flugschüler fliegt nun zu ca. 80 % allein. Von Zeit zu Zeit werden Übungsflüge mit Fluglehrer durchgeführt. Er festigt so seine fliegerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und wird auch auf weitere Flugzeugmuster umgeschult. Dabei werden schrittweise B-Prüfung und C-Prüfung erflogen. Der Flugschüler wird so schrittweise an die praktische Prüfung zur PPL-C herangeführt.
Zu Ende der Ausbildung wird der Flugschüler einen 50-km Überlandflug allein vorbereiten und durchführen.

4. PPL-C Prüfung

PPL-C
steht für Privatpilotenlizenz, Beiblatt C, also: 'Flugschein für Segelflieger' - vor JAR
PPL-B (nach Europäischen Richtlinien – JAR) – gleiche Bedeutung und Inhalt

Zum Abschluß wir noch eine theoretische Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde Thüringen in allen o.b. Fächern abgelegt. Ist diese bestanden und sind die 3 Prüfungsflüge mit Lehrer bestanden, dann erhält der Pilot seinen Luftfahrerschein und ist fortan berechtigt selbstständig und eigenverantwortlich ein Segelflugzeug zu führen.

Fragen zur Segelflugausbildung beantworten wir Ihnen gern – wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Flugsportverein.

Eine Mitgliedschaft im Flugsportverein ist eine interessante Freizeitbeschäftigung für Erwachsene und insbesondere Jugendlich ab 14 Jahre. Gerade junge Menschen lernen neben dem Fliegen den Umgang mit verschiedener Technik. Sie lernen auch sich in eine Gruppe gleichgesinnter Sportler ein- und unterzuordnen. Sie können sich bewähren und erfolgreich sein. Gerade die Gemeinschaft kommt im heutigen Leben leider oft zu kurz.


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